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Wiedereintritt in die Kirche

Im Grunde gibt es keine Möglichkeit aus der Gemeinschaft der Christen auszutreten. Wer einmal getauft ist, ist immer getauft. Deswegen sprechen wir von einem Kirchenaustritt. Dieser Kirchenaustritt ist keine unwiderrufliche Entscheidung. Sie können jederzeit wieder in die volle Gemeinschaft der Kirche zurückkehren.

  1. Suchen Sie zunächst das Gespräch mit dem Pfarrer.
  2. Gehen Sie zum Standesamt und teilen Sie dort ihren Wiedereintritt in die katholische Kirche mit
  3. Füllen Sie im Pfarrbüro das Rekonziliationsgesuch aus (kann auch schon während des Gespräches mit dem Pfarrer geschehen), welches an das erzbischöfliche Ordinariat Bamberg weitergeleitet wird
  4. Von dort erhalten Sie eine Mitteilung über ihre Wiederaufnahme in die katholische Kirche
  5. Wenn Sie es wünschen, findet eine kirchliche Feier zur Wiederaufnahme statt.